Saldenliste hochladen, gezielte Fragen beantworten und final überprüfen. Erstellen Sie kurz und effizient Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht, vollständig und passend zu Ihrer Größenklasse.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 78.380 € (Vorjahr: 61.200 €) haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten haben 141.171 € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Registrierung ist kostenlos. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos — einmal je Person und je Gesellschaft; bei mehreren Gesellschaften gilt er für eine davon. Weitere Jahresabschlüsse und die E-Bilanz sind je Geschäftsjahr einzeln buchbar. Das Steuer-Modul ist für alle kostenlos: Körperschaft- und Gewerbesteuer lassen sich ohne Abonnement vorbereiten, berechnen und technisch prüfen; eine Gebühr fällt nur bei einer serverseitig freigegebenen Direktabgabe an. Die laufende Buchhaltung gibt es solo oder im Gesamtpaket je Gesellschaft und Monat, gestaffelt nach Größenklasse; nur das Gesamtpaket enthält die Übermittlung der Steuererklärungen und einen HGB-Jahresabschluss je zwölf Monate. Alle Preise stehen auf der Preisseite.
Gibt es auch persönliche Hilfe von einem Menschen?
Ja — auch wenn die Software so gebaut ist, dass Sie sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Mit Gesamtpaket oder Buchhaltung solo ist die Einrichtung kostenlos: Wir richten die Buchhaltung ein, übernehmen Ihre historischen Daten aus der bisherigen Software und legen die Stammdaten an — persönlich bis zu zwei Stunden je Gesellschaft; braucht Ihr Umzug mehr, erhalten Sie vorher ein Angebot mit festem Preis. Darüber hinaus bucht, wer möchte, einen qualifizierten Buchhalter (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG) stundenweise für eine Durchsicht der Buchhaltung vor Abschluss oder Übergabe oder als Begleitung bei der Bedienung der Software, auch beim Jahresabschluss — abgerechnet nach Aufwand, ohne Abonnement, mit kostenloser Einschätzung vorab. Individuelle API-Anbindungen an die anderen Systeme, die Sie nutzen, bauen wir zum Festpreis nach Angebot, auf Wunsch mit laufender Betreuung. Technische Fragen beantworten wir kostenlos per E-Mail. Nicht dazu gehören: Steuerberatung und Steuererklärungen; Erstellung oder inhaltliche Prüfung Ihres Jahresabschlusses — die fachliche Würdigung (Ansatz, Bewertung, Ausweis) bleibt bei Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater; Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Den Stundensatz nennt die Preisseite.
Brauche ich dann noch einen Steuerberater?
Das entscheiden Sie. Mit der Software stellen Sie den Jahresabschluss selbst auf — das ist nach § 264 Abs. 1 HGB ohnehin Aufgabe der Geschäftsführung —, und unterstützte Steuererklärungen sowie die E-Bilanz übermitteln Sie direkt aus der Software. Steuerberatung leistet die Software nicht: Für Gestaltungs- und Zweifelsfragen oder eine zweite Meinung ist Ihr Steuerberater die richtige Adresse, und er kann in derselben Software mitarbeiten. Bei Kapitalgesellschaften ab der mittleren Größenklasse prüft zudem ein Abschlussprüfer (§ 316 HGB).Software und Steuerberater im Vergleich →Für Steuerberater-Kanzleien →
Kann ich direkt ans Finanzamt übermitteln?
Für die E-Bilanz (§ 5b EStG) ja: Sie wird über die offizielle ELSTER-Schnittstelle (ERiC) validiert und übermittelt. Gewöhnliche Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 können nach vollständiger Sachverhaltsklärung sowie positiver Server- und ERiC-Prüfung direkt über ELSTER gesendet werden; dafür bleibt das Transferticket als Nachweis erhalten. Ist ein Fall noch nicht für den Direktversand freigegeben, nennt die Erklärungsseite den Grund und den nächsten Schritt in der Software; die erfassten Werte bleiben gespeichert, und eine Abgabegebühr fällt erst mit der Übermittlung an. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bleibt ein gesonderter, geprüfter Übermittlungsservice. Für die Offenlegung erzeugt die Plattform die passende Fassung: für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2021 zum Unternehmensregister, für frühere Geschäftsjahre zum Bundesanzeiger.
Funktioniert das mit meinem Buchhaltungssystem?
Ja — und Sie müssen nichts umstellen: Ihre Buchhaltung bleibt in Ihrem bisherigen Programm, sofern Sie eine Saldenliste als Excel, CSV oder Kanzlei-Software-Datei exportieren können. Für ausgewählte Systeme stehen zusätzlich Direktanbindungen zur Verfügung.
Für welche Rechtsformen ist die Software geeignet?
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA) und die eingetragene Genossenschaft (eG) ebenso wie für Personengesellschaften und Einzelkaufleute: GmbH & Co. KG (§ 264a HGB), OHG, KG, GbR/eGbR, PartG, e.K. und Einzelunternehmen. Pflichtbestandteile, Anhangangaben und Organbezeichnungen richten sich automatisch nach Rechtsform und Größenklasse. Für OHG, KG, GbR, PartG und Einzelkaufleute entfallen Anhang, Lagebericht und Offenlegung rechtsformbedingt — sie erhalten Bilanz, GuV und E-Bilanz zum günstigsten Tarif; die Gewerbesteuer wird bei gewerblicher Tätigkeit direkt übermittelt. Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (§ 180 AO) wird für Personengesellschaften erstellt und direkt an ELSTER übermittelt (Veranlagungszeiträume 2024 und 2025 mit den Anlagen des jeweiligen Jahrgangs: FB und FE 1 bis 5 für 2024, FB, FE-G und FE-S für 2025); die Einkommensteuer der Gesellschafter ist nicht Teil der Software.
Brauche ich HGB-Vorkenntnisse?
Grundkenntnisse helfen bei der fachlichen Beurteilung. Die Plattform führt jedoch durch Pflichtangaben, Größenklasse, Querverweise und Exportlogik, sodass der Prozess deutlich strukturierter wird.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das hängt von Ihrer Datenlage ab. Mit einer vollständigen Saldenliste stehen Bilanz und GuV unmittelbar nach der Kontenzuordnung. Anhang und Lagebericht entstehen als editierbare Entwürfe — den größten Teil der Zeit bestimmt Ihre fachliche Prüfung und Freigabe.
Wie sicher sind meine Daten?
TLS-Verschlüsselung, dauerhafte Plattformdaten in EU-Rechenzentren (Irland), DSGVO-konform mit AVV. Ihre Daten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
Muss ich alle Produkte nutzen — oder geht auch nur eines?
Jedes Produkt ist einzeln nutzbar: der Jahresabschluss je Geschäftsjahr, die E-Bilanz je Wirtschaftsjahr, Körperschaft- oder Gewerbesteuer kostenlos vorbereiten und technisch prüfen und je Erklärung direkt übermitteln, wenn der Fall serverseitig freigegeben ist, die laufende Buchhaltung solo je Gesellschaft und Monat. Wer möchte, nutzt stattdessen das Gesamtpaket, das die Übermittlung der Steuererklärungen und einen HGB-Jahresabschluss je zwölf Monate enthält. Die Preise stehen auf der Preisseite.
Was passiert, wenn sich Zahlen ändern?
Werte in Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht sind dynamisch verknüpft. Änderungen aktualisieren Querverweise, Prozentangaben und Veränderungsberechnungen, soweit sie auf diesen Werten beruhen.
Können mehrere Personen gleichzeitig arbeiten?
Ja. Geschäftsführer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiten in einem System mit Änderungsverfolgung, Kommentaren direkt im Text und vollständigem Prüfprotokoll.
Erstellt die KI auch den Lagebericht?
Ja. Für lageberichtspflichtige Unternehmen erstellt die Plattform einen editierbaren Entwurf nach § 289 HGB mit Geschäftsverlauf, Risiko- und Prognosebericht sowie dynamisch verknüpften Kennzahlen.
Muss ich Vorjahresdaten manuell einpflegen?
Nicht zwingend. Veröffentlichte Vorjahreszahlen (Bilanz und GuV) können über die Handelsregister-Anbindung übernommen werden. Alternativ importieren Sie den Vorjahresabschluss als PDF, XML oder Datei.
Kann ich auch meine laufende Buchhaltung über die Plattform machen?
Ja. Das Buchhaltungs-Modul ist eine vollwertige FiBu mit doppelter Buchführung nach SKR03/SKR04: Bankimport, KI-Kontierung, Belegmatching, offene Posten, Kasse, Anlagen, Lohnjournal, Journal, Kontenblätter, BWA und GoBD-orientierte Festschreibung. Es gibt sie solo oder im Gesamtpaket je Gesellschaft und Monat, gestaffelt nach Größenklasse; das Gesamtpaket enthält zusätzlich die Übermittlung der Steuererklärungen und einen HGB-Jahresabschluss je zwölf Monate. Ein Nutzer ist inklusive; die Preise stehen auf der Preisseite.
Wie aktiviere ich Mehrbuchführung und EU-OSS?
Beide Funktionen stehen je Gesellschaft bereit. Die Mehrbuchführung aktivieren Sie bei Bedarf für getrennte Steuer-, IFRS-, Konzern- oder Management-Anpassungen; das HGB-Hauptbuch bleibt dabei führend. Nach Ihrer amtlichen OSS-Registrierung aktivieren Sie die EU-OSS-Buchungs- und Meldehilfe mit dem wirksamen Startdatum. Für die in der Software unterstützten direkten EU-B2C-Fälle erhalten Sie eine länder- und steuersatzgenaue Quartalsauswertung sowie die BOP-CSV. Die Aktivierung ersetzt weder die fachliche Prüfung noch die Abgabe im BZStOnline-Portal.
Kann ich nur die E-Bilanz ans Finanzamt erstellen?
Ja. Die E-Bilanz (§ 5b EStG) ist ein eigenständiges Produkt je Wirtschaftsjahr. Sie nutzt dieselbe Summen- und Saldenliste wie der Jahresabschluss und erzeugt das XBRL im amtlichen Steuertaxonomie-Format — validiert gegen die amtlichen Prüfregeln und direkt über die anerkannte ELSTER-Schnittstelle ans Finanzamt übermittelt, auch ohne vollständigen Jahresabschluss.
Kann ich auch meine Steuererklärungen über die Plattform machen?
Ja. Das Steuer-Modul (kostenlos, kein Abonnement) bereitet Umsatzsteuer-Voranmeldung, Körperschaftsteuer (KSt 1 mit Anlage GK), Gewerbesteuer (GewSt 1 A), Lohnsteuer-Anmeldung und die Zusammenfassende Meldung aus derselben Saldenliste auf. Das handelsrechtliche Ergebnis wird automatisch auf das steuerliche Einkommen übergeleitet; KSt, SolZ und GewSt werden aus den anwendbaren Angaben berechnet und geprüft. Gewöhnliche KSt- und GewSt-Fälle werden nach positiver Server- und ERiC-Prüfung direkt über ELSTER gesendet; für diese Direktabgabe fällt eine Gebühr je Erklärung an, und es entsteht ein Transferticket. Die Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusammenfassender Meldung ist im Buchhaltungs- und EÜR-Abo enthalten; ohne Abo fällt dafür je Zeitraum eine Gebühr an. Ist ein Fall noch nicht für den Direktversand freigegeben, nennt die Erklärungsseite den Grund und den nächsten Schritt in der Software; eine Direktabgabegebühr fällt dann nicht an.
In welchen Formaten kann ich exportieren?
PDF (Aufstellungs- und Offenlegungsversion), XBRL/XML für die Offenlegung im Unternehmensregister sowie die E-Bilanz (§ 5b EStG) für das Finanzamt/ELSTER. Die Offenlegungsversion wird automatisch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile Ihrer Größenklasse reduziert.
Kann ich den KI-vorbereiteten Text anpassen?
Ja. Jeder Textabschnitt ist vollständig editierbar. Änderungen werden mit Änderungsverfolgung dokumentiert. Dynamische Querverweise bleiben dabei erhalten.
KI-Software für HGB-Jahresabschlüsse
Jahresabschluss.io ist eine spezialisierte KI-Software für Jahresabschlüsse nach HGB. Erstellen Sie Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht aus Ihrer Saldenliste – für GmbH, UG und weitere bilanzierungspflichtige Unternehmen. Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und E-Bilanz werden ebenfalls in der Plattform vorbereitet und geprüft. Die E-Bilanz kann nach Ihrer Freigabe direkt über ELSTER übermittelt werden; bei KSt und GewSt prüft der Server den Fall vor dem Direktversand — fehlt noch etwas, nennt die Erklärungsseite den Grund und den nächsten Schritt in der Software. Die Offenlegung läuft separat über das Unternehmensregister.
In der Buchhaltung lassen sich Mehrbuchführung für getrennte Steuer-, IFRS-, Konzern- oder Managementanpassungen und eine OSS-Buchungs- und Meldehilfe für unterstützte direkte EU-B2C-Fälle optional je Gesellschaft aktivieren. Die OSS-Aktivierung ersetzt weder die amtliche Registrierung beim BZSt noch die fachliche Prüfung und Abgabe im BZStOnline-Portal.
Jahresabschluss, E-Bilanz, Steuern, Buchhaltung. In einer Software.
Alles, was der Jahresabschluss anstößt, erledigen Sie im selben Konto – die KI bereitet vor, die amtliche Prüfung läuft vor jedem Versand, Sie geben frei.
Jahresabschluss – Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB, Offenlegung im Unternehmensregister; der erste ist kostenlos
E-Bilanz – ans Finanzamt, direkt über ELSTER, mit amtlicher Prüfung und Transferticket
Steuern – UStVA, USt-Jahreserklärung, Körperschaft- und Gewerbesteuer: berechnet, von Ihnen freigegeben, je nach Verfahren direkt übermittelt
Buchhaltung – KI-Belegerfassung, Bank und Kasse, Debitoren und Kreditoren, Anlagen mit AfA, BWA und SuSa
KI-gestützter Jahresabschluss – so funktioniert es
KI-Kontenzuordnung: Saldenliste importieren, KI ordnet Konten automatisch HGB-Positionen zu
KI-Texterstellung: Anhang und Lagebericht als KI-Entwurf aus Ihren Finanzdaten
Automatische Konsistenzprüfung: Bilanz, GuV und Pflichtangaben werden geprüft
ELSTER: E-Bilanz direkt übermitteln; bei Umsatzsteuer, KSt und GewSt den auf der jeweiligen Verfahrensseite freigegebenen Versandweg nutzen
Offenlegung: Passende Fassung für das Unternehmensregister; Bundesanzeiger nur für Geschäftsjahre mit Beginn vor 2022
Prüfablauf: Prüfen, kommentieren und freigeben im Team
Optionale Spezialpfade: Mehrbuchführung sowie OSS-Quartalsauswertung mit BOP-CSV für unterstützte Fälle
Warum Jahresabschluss mit KI?
Künstliche Intelligenz kann wiederkehrende Arbeitsschritte reduzieren: automatische Kontenzuordnung statt manueller HGB-Zuordnung, vorbereitete Anhangtexte statt leerer Seite und ein strukturierter Lagebericht statt unstrukturiertem Freitext. Dabei behalten Sie die volle Kontrolle – jeder KI-Entwurf wird von Ihnen geprüft und freigegeben.
Die Software ist so gebaut, dass Sie sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Wer möchte, bekommt Unterstützung: Mit Gesamtpaket oder Buchhaltung solo ist die Einrichtung kostenlos — Ersteinrichtung, Übernahme Ihrer historischen Daten und Anlage der Stammdaten, persönlich bis zu zwei Stunden je Gesellschaft; braucht Ihr Umzug mehr, erhalten Sie vorher ein Angebot mit festem Preis. Nach Stundensatz sieht ein qualifizierter Buchhalter (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG) Ihre Buchhaltung durch oder begleitet Sie; individuelle API-Anbindungen an die anderen Systeme, die Sie nutzen, bauen wir zum Festpreis. Persönliche Begleitung